Rheinland-Pfälzische Landesregierung muss Funkfrequenzen freigeben

11.04.2014
Pressemitteilung

Staatskanzlei blockiert schnelles Internet für alle

„Viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind noch nicht mit schnellem Internet versorgt, doch hinter den Kulissen blockiert die Landesregierung den Breitbandausbau", erklärt Patrick Schnieder MdB.
„Klar ist: Wenn wir den Menschen in ländlichen Räumen kurzfristig den Zugang zum schnellen Internet ermöglichen wollen, müssen wir leistungsfähige Mobilfunknetze aufbauen. Kurzfristig stehen nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung, um das gesamte Land flächendeckend mit Glasfaserbreitbandnetzen auszustatten. Für einen schnellen Breitbandausbau bedarf es daher der entsprechenden Funkfrequenzen. Derzeit werden diese noch vom Rundfunk für die zukünftige Nutzung des nächsten DVB-T-Standards exklusiv frei gehalten. Und das, obwohl schon die bestehenden DVB-T-Angebote allenfalls in den Städten genutzt werden.
Die SPD-geführte Landesregierung unterstützt diese Blockadehaltung, ohne entsprechende Alternativen vorzulegen. Dieses machte sie unlängst gegenüber der Bundesnetzagentur deutlich. Ein solches Verhalten ist inakzeptabel. Viele Menschen in Rheinland-Pfalz warten schon lange genug auf den Breitbandausbau.
Anstatt zu taktieren, müssen Bund und Länder schnellstmöglich gemeinsam eine Entscheidung treffen. Ich appelliere an Frau Dreyer, den Menschen in Rheinland-Pfalz jetzt einen schnellen Internetzugang zu ermöglich und die entsprechenden Funkfrequenzen nicht länger exklusiv für einen möglichen Nachfolger des terrestrischen Fernsehens zu blockieren."

Hintergrundinformationen:

Für den Ausbau von mobilen Breitbandnetzen sind technisch insbesondere die sog. 700 Mhz-Frequenzen (Digitale Dividende II) attraktiv. Weltweit etabliert sich dieser Frequenzbereich für die Nutzung von mobilen Breitbandanwendungen. In Deutschland ist er derzeit jedoch exklusiv für die Rundfunknutzung vorgesehen und soll zukünftig für den neuen DVB-T2-Standard eingesetzt werden. Der Start des DVB-T2-Standards ist erst für das Jahr 2018 vorgesehen, um dann im Anschluss auch eine Nutzung von mobilem Breitband in diesem Frequenzbereich zu prüfen. Momentan ist davon auszugehen, dass für die DVB-T2-Nutzung die Verbraucher neue Endgeräte anschaffen müssten. Außerdem wird DVB-T aktuell allenfalls in den Ballungszentren und nicht im ländlichen Raum genutzt wird.

Eine Parallelnutzung von DVB-T2 und mobilem Breitband erscheint bereits jetzt technisch möglich. Um die technisch attraktiven 700 Mhz-Frequenzen auch für mobile Breitbandanschlüsse bereits jetzt nutzen zu können, müsste die sog. Frequenz-Verordnung geändert werden. Hierfür wäre die Zustimmung des Bundesrates notwendig, der sich jedoch hierzu bereits mehrfach kritisch geäußert hat.