SPD Rheinland-Pfalz verstößt erneut gegen das Wahlrecht

15.02.2016
Pressemitteilung

Politische Fehlentscheidungen der SPD-geführten Landesregierung sind die Ursache für die katastrophale Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Nun belastet die SPD die Dörfer, Städte und Gemeinden im Land erneut und das dank ihrer Wahlwerbung. Über eine Wahlbroschüre der Ministerpräsidentin können Briefwahlunterlagen angefordert werden.

Für Kommunen unangenehm, denn das Porto soll der Empfänger – also die Kommunen selbst – übernehmen. Dieses Verfahren beanstandet auch der Landeswahlleiter.

„Wie oft möchte die SPD Rheinland-Pfalz eigentlich noch gegen das Wahlrecht verstoßen?“ fragt der Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, Patrick Schnieder MdB, aus aktuellem Anlass. „Zunächst der Flyer des Landeselternausschusses, dessen Verbreitung wegen unzulässiger Wahlwerbung aus Steuermitteln vom Landeswahlleiter untersagt wurde. Dann der Sozialdemokrat in Pirmasens, gegen den wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses vergangene Woche ein Strafbefehl verhängt wurde. Es ist bezeichnend, mit welchen Methoden ganz offensichtlich bei der SPD gearbeitet wird“, so Patrick Schnieder.
    

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