Union will Ausnahme für Landwirtschaft bei Düngung in roten Gebieten

10.02.2023
Pressemitteilung

Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, eine Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Betriebe bei der Düngung in den sogenannten roten Gebieten zu schaffen. „Wir brauchen beim Düngerecht mehr Pragmatismus und weniger Ideologie. Landwirtschaftliche Betriebe, die nicht für die hohe Nitratbelastung verantwortlich sind, sollten von den Bestimmungen für die roten Gebiete ausgenommen werden“, erklärt der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder.

Hintergrund des Vorstoßes der Union ist die Neuausweisung der roten Gebiete durch die Bundesländer zum Jahresende 2022. Rote Gebiete sind jene Flächen, die eine hohe Nitratbelastung im Grundwasser aufweisen. Landwirtschaftliche Betriebe dürfen in diesen Gebieten nur unter dem Nährstoffbedarf der Pflanzen düngen. Für die betroffenen Landwirte ist dies mit höheren Kosten und viel Bürokratie verbunden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert von der Bundesregierung die Erarbeitung eines Konzepts zur Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von den Regelungen im Düngerecht. So sollen Betriebe, die in einem roten Gebiet liegen, aber nachweislich gewässerschonend arbeiten, von den Verpflichtungen des Düngerechts ausgenommen werden.

„Es muss das Verursacherprinzip gelten. Ein Landwirt, der nachweislich seit Jahrzehnten gewässerschonend wirtschaftet, kommt als Verursacher für eine hohe Nitratbelastung nicht in Frage und sollte daher auch nicht unter den strikten Auflagen leiden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Ampel muss hier Abhilfe schaffen“, kommentiert Schnieder.