Gesetz gegen illegale Rennen auf der Zielgeraden

27.06.2017
Pressemitteilung

Als Reaktion auf die steigende Anzahl nicht genehmigter Autorennen auf deutschen Straßen steht diese Woche im Bundestag ein Gesetzentwurf zur Verschärfung der Rechtslage zur Abstimmung. Dem Gesetzentwurf ging eine einjährige Debatte voraus, die im Mai des vergangenen Jahres durch den Eifeler Bundestagsabgeordneten in der BILD-Zeitung angestoßen wurde. Schnieder verweist auf die Notwendigkeit, das geltende Recht zu verschärfen:

„Das Jahr 2016 war auf deutschen Straßen von einer Vielzahl schockierender Unfälle im Zusammenhang mit illegalen Autorennen geprägt, denen nicht weniger schockierende Urteile folgten. In etlichen Fällen haben Fahrer, die sich Wettrennen durch deutsche Innenstädte geliefert und dabei Unbeteiligte getötet hatten, den Gerichtssaal mit Bewährungsstrafen verlassen. Solche Urteile sind für die Allgemeinheit nicht mehr nachvollziehbar. Es war überfällig, die rechtlichen Zügel an dieser Stelle anzuziehen.“

Bislang wurde die Teilnahme an einem illegalen Autorennen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der vorgelegte Gesetzentwurf stuft bereits die Teilnahme als eine Straftat ein. Die körperliche Schädigung oder Tötung Dritter durch Teilnehmer illegaler Autorennen konnte bislang mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der Gesetzentwurf schlägt für diese Fälle eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Schnieder bekräftigt:

„Meine wesentlichen Forderungen sind im Gesetzentwurf enthalten. Angesichts des ungeheuren Leids, das den Opfern und ihren Angehörigen verursacht wird, und der Tatsache, dass sich viele Urteile der vergangenen Jahre am unteren Ende des Strafrahmens bewegt haben, ist es angemessen, diese Straftat als Verbrechen, also mit einer Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug, einzuordnen.“

Ferner sollen mit der Neuregelung eine Konfiszierung der Fahrzeuge und ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich werden. Hierzu erklärt Schnieder:

„Wer für einen Adrenalinkick Menschenleben aufs Spiel setzt, gehört nicht an das Steuer eines Pkw. Diese Menschen müssen sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen werden. Der Führerschein ist kein Grundrecht für halbstarke Adrenalin-Junkies“, so der CDU-Politiker.