
Luxemburg ist eine beliebte Zielregion für deutsche Grenzgänger, die in das Großherzogtum einpendeln, um dort einer Beschäftigung nachzugehen. Für Grenzgänger nach Luxemburg gilt vorrangig das luxemburgische Recht. Der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder MdB hat nun in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen auf eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Grenzgängern, die bei luxemburgischen Privatunternehmen, und Grenzgängern, die bei öffentlichen Einrichtungen im Großherzogtum arbeiten, hingewiesen.
Schnieder erklärt: „Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber in Luxemburg Homeoffice-Regelungen eingeführt. In der Zwischenzeit wird auch die dauerhafte Ermöglichung von Homeoffice diskutiert. Viele deutsche Arbeitnehmer sind als Grenzgänger beispielsweise bei der Universität Luxemburg, bei einer der öffentlichen Forschungseinrichtungen oder im Gesundheitswesen bei einem öffentlichen Träger angestellt. Im Gegensatz zu Grenzgängern, die in luxemburgischen Privatunternehmen arbeiten und 19 Tage pro Jahr ohne steuerliche Folgen im Homeoffice arbeiten könnten, wären sie ab dem ersten Tag im Homeoffice in Deutschland steuerpflichtig. Ich habe das Bundesministerium der Finanzen daher gebeten, die geltenden Regelungen zu überprüfen.“
Der Eifeler erklärt, dass er es für gerecht halte, wenn sämtliche Grenzgänger mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen in Luxemburg auch gleich behandelt würden. Er hat daher angeregt, auch den deutschen Grenzgängern, die bei öffentlichen Einrichtungen in Luxemburg beschäftigt sind, das Recht auf 19 Homeoffice-Tage pro Jahr einzuräumen, ohne dass sich die Besteuerung ändert.
Andere Doppelbesteuerungsabkommen beinhalten noch großzügigere Regelungen. So sehen die Doppelbesteuerungs-abkommen zwischen Frankreich und Luxemburg sowie zwischen Belgien und Luxemburg jeweils 34 Tage Homeoffice für Grenzgänger vor. Neben einer grundsätzliche Debatte über das Potential von Homeoffice in einer hybriden Arbeitswelt fordert Schnieder daher auch, die Besonderheiten der Region zu berücksichtigen. „Die Grenzregion zwischen Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Belgien und den Niederlanden profitiert im hohen Maße von Arbeitnehmerfreizügigkeit und grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Ich sehe eindeutige Vorteile einer Harmonisierung der steuerlichen Regelungen für Grenzgänger und rufe die Bundesregierung auf, diese voranzutreiben“, so Schnieder.
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