Schnieder fordert Ausnahmeregelung für Honorar-Notärzte

14.10.2016
Pressemitteilung

Berlin. „Um die Notarztversorgung auf dem Land auch zukünftig sicherzustellen, brauchen wir eine Ausnahmeregelung“, fordert Patrick Schnieder, Bundestagsabgeordneter aus der Eifel. „Das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern wird langfristig auch zu Problemen bei der Notarztversorgung in Rheinland-Pfalz führen. Daher habe ich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe um Unterstützung für eine Ausnahmeregelung für Honorarärzte von der Sozialversicherungspflicht gebeten. Die Sicherstellung der Notarztversorgung sollte für die Bundesregierung oberste Priorität haben“, so Schnieder weiter.

Eine Ausnahmeregelung könne sich an einer österreichischen Lösung orientieren. Dort sind notärztliche Tätigkeiten auf Honorarbasis von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, solange diese nicht den Hauptberuf und die Haupteinnahmequelle des Einkommens darstellen. Diese Lösung bewährt sich in Österreich bereits seit dem vergangenen Jahr.

„Sollte es zu keiner Ausnahmeregelung für Honorar-Notärzte von der Sozialversicherungspflicht kommen, werden insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen wie der Eifel Probleme haben, die Notarztversorgung in der gewünschten Qualität und Flexibilität aufrecht zu erhalten“, erklärt Schnieder.

In ländlichen Regionen arbeiten teilweise bis zu 70% der Notärzte auf Honorarbasis. Sollte sich die Rechtsprechung aus Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen, käme gerade auf die Krankenhäuser in diesen Regionen ein erheblicher Kostenfaktor zu, der zu Schließungen von Notarztstandorten führen könnte.

 

Hintergrund: Am 01. August 2016 bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Tätigkeit von Notärzten auf Honorarbasis als Scheinselbstständigkeit einzustufen und daher sozialversicherungspflichtig ist. Das BSG hat sich zwar nicht inhaltlich zu dem Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern geäußert, es ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese Rechtsprechung bundesweit durchsetzen wird. Bereits heute reagieren auch Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz auf die Rechtsprechung aus Mecklenburg-Vorpommern und verzichten auf den Einsatz von Honorar-Notärzten.