Keine Steuererhöhung durch die Hintertür

01.12.2022
Pressemitteilung

Berlin. Die Bundesregierung plant die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum 1. Januar 2023 deutlich zu erhöhen. Da eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch nicht vorgesehen ist, droht vielen Erben eine deutlich erhöhte Erbschaftssteuer. „In Wahrheit versteckt sich hinter dem Vorhaben der Bundesregierung also eine Steuererhöhung. Für viele Erben bedeuten die Pläne eine zusätzliche finanzielle Belastung um nahezu 50 Prozent“, kritisiert der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder.

Um dem entgegenzuwirken, fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine parallele Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. „Eine Erhöhung der Freibeträge um 65 Prozent ist angesichts der überall stark steigenden Immobilienpreise notwendig und angebracht. Es muss auch weiterhin möglich sein, das Elternhaus innerhalb der Familie steuerfrei zu vererben. Eine Steuererhöhung durch die Hintertür, wie von der Ampel geplant, darf es nicht geben“, erklärt Schnieder.


Hintergrund:
Die Bundesregierung plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Neubewertung von Immobilien, die der Ermittlung des Verkaufswertes einer Immobilie dient, zum 1. Januar 2023 zu erhöhen. Die derzeitigen Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Ehe- oder Lebenspartner (500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und Enkelkinder (200.000 Euro), die zuletzt 2009 erhöht wurden, sollen unangetastet bleiben. Durch die höhere Bewertung der Immobilien werden die Freibeträge schneller ausgeschöpft, wodurch es zu einer höheren steuerlichen Belastung der Erben kommt. Den Plänen der Bundesregierung muss noch der Bundesrat zustimmen.