Foto: Tobias Koch
Für den Erhalt und die Restaurierung von Kulturdenkmälern stellt der Bund im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms in der aktuellen Förderrunde 50 Millionen Euro bereit. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder hin.
Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die dem Erhalt der historischen Substanz und der denkmalgerechten Restaurierung dienen. Das Programm berücksichtigt dabei auch historische Orgeln, etwa wenn ihr historischer Bestand gesichert oder ihre Spielbarkeit wiederhergestellt werden soll.
Der Bund kann grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben eines ausgewählten Projektes tragen. Die übrige Finanzierung muss aus anderen Mitteln sichergestellt werden.
Für Antragsteller ist zu beachten, dass mit den eigentlichen Arbeiten erst nach der Bewilligung der Förderung begonnen werden darf. Vorbereitende Planungen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.
Die Anträge werden nicht unmittelbar beim Bund eingereicht. Interessierte Träger wenden sich zunächst an die zuständige Denkmalschutzstelle des Landes. Das Land Rheinland-Pfalz trifft eine Auswahl der Projekte und leitet die entsprechenden Anträge anschließend an den Bund weiter.
Die Bewerbungsfrist endet am 02. Oktober 2026.

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