Erneute Verfassungsklatsche für die Ampel

30.07.2024

Zum Wahlgesetz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder:

"Die nächste Klatsche für die Ampel. Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Wahlgesetz der Ampel bekanntgegeben. Karlsruhe stellt fest, dass die Ampel-Mehrheit zum dritten Mal ein in Teilen verfassungswidriges Gesetz durchgedrückt hat. Damit hat die Ampel nach den krachenden Niederlagen beim Haushalts- und Heizungsgesetz zum wiederholten Male die Rechte der Opposition und die Regeln unserer Verfassung missachtet.

Die Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Ampel verstößt gegen das Grundgesetz. Die Regelung besagt, dass eine Partei auch dann in der Stärke ihres Zweistimmenergebnisses in den Bundestag einzieht, wenn sie unter der Fünfprozenthürde liegt, aber mindestens drei Direktmandate gewinnt. Eine Abschaffung der Klausel hätte dazu führen können, dass die CSU überhaupt nicht mehr im Bundestag vertreten gewesen wäre, auch wenn sie sämtliche Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte.

Der Versuch der Ampel-Mehrheit, sich der politischen Konkurrenz mit Hilfe des Wahlrechts zu entledigen, ist damit gescheitert.

Wir als Union haben die Ampel-Regierung mehrfach gewarnt und angeboten, eine gemeinsame Wahlrechtsreform auf den Weg zu bringen. Doch die Ampel hat es trotzdem durchgeboxt – und kassiert jetzt die Quittung. Drei verfassungswidrige Gesetze in rund einem Jahr, das ist ein trauriger Rekord und ein Armutszeugnis für diese Ampel-Regierung.

Als Union bedauern wir, dass die sogenannte Zweitstimmendeckung vom Gericht bestätigt wurde. Wahlkreiskandidaten ziehen nun nicht mehr automatisch in den Bundestag ein, wenn sie die Mehrheit der Erststimmen gewinnen, sondern nur dann, wenn die Partei über die Zweitstimme ein ausreichendes Sitzkontingent erhält. Es ist also möglich, dass Kandidaten trotz Sieg im Wahlkreis nicht ins Parlament kommen. Das ist den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nur schwer vermittelbar und könnte zu noch mehr Politikverdrossenheit und einer abnehmenden Wahlbeteiligung führen. Gerade jetzt, wo der direkte Kontakt zu den Bürgern wichtiger denn je ist, sollte jeder Wahlkreissieger auch im Bundestag vertreten sein. Wir behalten uns daher vor, diese Regelung zur Entwertung der Erststimme wieder rückgängig zu machen."