Foto: Tobias Koch
Berlin. Mit einem Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und behandelt werden. Dafür sollen Check-ups zur Früherkennung ausgebaut, Behandlungsprogramme neu aufgelegt und Therapiemöglichkeiten verbessert werden. Was sich erstmal gut anhört, hat für Sportvereine in der Region jedoch einen großen Haken. Denn die Maßnahmen sollen aus dem Finanztopf finanziert werden, aus dem bislang die Bezuschussung der Krankenkassen für Präventionskurse von Sportvereinen, Volkshochschulen und anderen Einrichtungen kommt. Die Bezuschussung für Präventionskurse zur Bewegungsförderung, Ernährungsberatung und Stressbewältigung ist im Gesetz nicht mehr vorgesehen. „Lauterbach befindet sich mal wieder auf einem Irrweg. Die Zielsetzung des Gesetzes ist richtig und unterstützenswert. Der Gesundheitsminister lässt jedoch völlig außer Acht, wie wichtig Bewegung und eine gesunde Lebensweise für die Herzgesundheit sind. Anstatt weiter in die bewährten Präventionsstrukturen zu investieren, will der Gesundheitsminister die Mittel lieber für Medikamente verwenden“, kommentiert der Eifeler CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder, der in den vergangenen Tagen von mehreren regionalen Sportvereinen und -verbänden kontaktiert wurde.
Schnieder spielt damit auf eine Regelung im Gesetzentwurf der Ampel an, durch die die Verschreibung von Cholesterinsenkern, sogenannten Statinen, stark ausgebaut und diese hierdurch sogar bereits bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden sollen. Die führenden Verbände der Ärzteschaft, der Krankenkassen und des Sports kritisieren, dass dies der falsche Weg sei. So kommentiert der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in einer aktuellen Pressemitteilung „Pillen statt Bewegung – das kann nicht die Lösung für gesundheitliche Probleme einer zunehmend passiven Gesellschaft sein“.
„Lauterbach und die Ampel sollten diese Kritik ernst nehmen. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Präventionskurse erhalten und weiter gefördert werden“, erklärt Schnieder.
Der Entwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ wurde vom Bundeskabinett am 28. August 2024 beschlossen. Die 1. Lesung im Bundestag hat noch nicht stattgefunden.
Empfehlen Sie uns!