Kein Cannabis-Konsum im Straßenverkehr

25.04.2024
Pressemitteilung

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag plädiert für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Cannabis-Konsum im Straßenverkehr. „Vom Cannabis-Konsum geht ein erhebliches Gefahrenpotential für den Straßenverkehr aus. Internationale Studien belegen, dass der Konsum mit Kontrollverlust und einer stark reduzierten Risikowahrnehmung einhergehen kann. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten können die Auswirkungen von Cannabis-Konsum oftmals nicht einschätzen. Deshalb fordern wir, an dem aktuellen Grenzwert festzuhalten und keine Lockerungen vorzunehmen“, kommentiert der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder.

Zum 1. April 2024 ist die Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft getreten. Eine Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums spricht sich nun dafür aus, den aktuell geltenden Tetrahydrocannabinols (THC)-Grenzwert von 1,0 Nanogramm auf 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum zu erhöhen. Dies sei mit 0,2 Promille Alkohol im Blut vergleichbar und liege deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginne. Experten des TÜV Nord weisen hingegen darauf hin, dass die Grenzwertregelungen für Alkohol nicht auf Cannabis übertragbar seien, da der THC-Gehalt bei Cannabis-Produkten oftmals nicht bekannt sei und die Auswirkungen maßgeblich von der Konsumart- und -erfahrung abhängen. „Experimente sind gerade im Straßenverkehr völlig fehl am Platz. Wer kifft, hat am Steuer nichts verloren. Die aktuelle Diskussion zeigt einmal mehr, wie stümperhaft die Ampel bei der Cannabis-Legalisierung vorgegangen ist. Sie hat die Folgen der Legalisierung für den Straßenverkehr und andere Bereiche schlichtweg nicht berücksichtigt“, erklärt Schnieder.