Neue Hoffnung für das Eifeler Unternehmen Heiko, den größten Betreiber rollender Supermärkte in Deutschland: Die EU-Kommission bestätigt in einem Schreiben, dass das EU-Recht Möglichkeiten vorsehe, rollende Supermärkte von der Maut zu befreien. Die Kommission widerspricht damit der Darstellung der Bundesregierung, die bislang darauf verwiesen hat, dass nach EU-Recht keine Ausnahme möglich sei. Damit bestätigt die EU-Kommission auch die Rechtsaufassung des Eifeler Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder (CDU), der sich seit Monaten für eine Ausnahmeregelung für die Verkaufsfahrzeuge rollender Supermärkte einsetzt. In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) wird Schnieder nun deutlich. Das Schreiben der EU-Kommission zeige, dass die Argumentation der Bundesregierung als reine Schutzbehauptung zu werten sei, mit der der fehlende politische Willen der Bundesregierung zur Schaffung weiterer Ausnahmetatbestände kaschiert werden soll. Mit dieser Vorgehensweise schade die Bundesregierung insbesondere den ländlichen Räumen, so Schnieder.
Zur Erinnerung: Zum 1. Juli 2024 wurde die Lkw-Maut ausgeweitet und gilt seither auch für Transporter mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Eine Ausnahmereglung gilt für die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben. Mautpflichtig sind seither jedoch nicht nur die Verkaufsfahrzeuge rollender Supermärkte, sondern auch die Fahrzeuge von Garten- und Landschaftsbauern und von Hilfsorganisationen wie den Tafeln oder dem Verein „Eifellicht“, wenn sie sich auf Fahrten zum Einsammeln von Lebensmittelspenden oder Hilfsgütern befinden. Die Mautgebühren sorgen bei den betroffenen Unternehmen und Organisationen für finanzielle Nöte.
„Die Ampel-Regierung kann sich nach den jüngsten Aussagen der EU-Kommission nicht länger verstecken. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung mit ihrer Politik die Versorgung auf den Dörfern und Hilfsorganisationen in ihrer Existenz gefährdet. Sie muss jetzt die Ausnahmen bei der Mautbefreiung erweitern“, erklärt Patrick Schnieder.
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