Opposition wirkt

14.03.2024
Pressemitteilung

Wirtschaftsminister wollen Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen verlängern

Viele Steuerberater der Region hatten sich in den vergangenen Wochen an den Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder gewandt. Grund: Der aktuelle Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sei nicht zweckmäßig und überfordere den Berufsstand. Die Bewilligungsstellen der Länder seien schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400 000 Schlussabrechnungen sind bundesweit nur rund 15 Prozent beschieden. Patrick Schnieder teilt die Kritik des Berufstands und hat mit seinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Abgabefrist vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 erarbeitet und in den Bundestag eingebracht.

„Heute hat die Ampel unseren Antrag dazu in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Das macht Hoffnung. Und auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben auf unsere Initiative hin heute vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Patrick Schnieder.

Die Unionsfraktion setzt sich zudem für eine andere Prüfungspraxis ein. Sowohl die Auswahl der Stichproben als auch die Durchführung der Prüfung müsse risikoorientierter vorgenommen werden. Die aktuellen Vorgaben für die Bewilligungsstellen seien ein Zeichen einer Kultur des Misstrauens gegenüber Unternehmen und Steuerberatern. „Es ist nicht zweckmäßig, wenn Unternehmen für jeden Kleinstbetrag sämtliche Belege, auch jene die bereits bei der Antragsstellung eingereicht wurden, erneut vorlegen müssen“, so Schnieder. Schnieder plädiert dafür, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könnte erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren. Schließlich bräuchten Unternehmen sowie Steuerberater mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit müssen Rückfragen innerhalb einer Frist von 14 Tagen beantwortet werden. Diese Frist kann aufgrund des Umfangs der Nachfragen jedoch regelmäßig nicht eingehalten werden. Die Unionsfraktion fordert, Unternehmen und Steuerberatern eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen.

Patrick Schnieder bedankt sich bei allen Steuerberaterbüros, die sich in den vergangenen Wochen an ihn gewandt haben. Das habe sehr geholfen.