Union fordert Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Pressemitteilung

Werbeverbot ist wichtiger Bestandteil des Schutzes für das ungeborene Leben

Nach der ersten Beratung über eine Änderung oder Streichung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches hat sich die Union gegen eine Lockerung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. Der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder MdB erklärt hierzu: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine gewöhnliche ärztliche Dienstleistung. Lebensrecht und Menschenwürde stehen auch dem ungeborenen Leben zu. Sie begründen eine Schutzpflicht des Staates. Die Union möchte daher verhindern, dass Schwangerschaftsabbrüche verharmlost oder zu Geschäftsmodellen werden. Der Paragraf 219a, der der Ärzteschaft Werbung für Abtreibungen verbietet, ist ein notwendiger Baustein, um dies sicherzustellen. Der Beratung kommt im Schutzkonzept des Staates eine zentrale Rolle zu. Diese ergebnisoffene Beratung darf nicht durch gegenläufige Werbung konterkariert werden.“