Wiederaufbaufonds für Hochwassergebiete auf den Weg gebracht

Pressemitteilung

Die Flutkatastrophe, die insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getroffen hat, hat auch im Wahlkreis des Eifeler Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder MdB schwere Schäden angerichtet. Gestern hat das Bundeskabinett die Einrichtung eines Fonds für Wiederaufbauhilfe in den vom Hochwasser verwüsteten Regionen beschlossen. Den vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe kommentiert Schnieder wie folgt: “Ich begrüße ausdrücklich, dass den Worten auch Taten folgen. Es werden die gesetzlichen Grundlagen für einen Aufbaufonds geschaffen, der mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet werden und den Betroffenen unbürokratische und umfangreiche Hilfe bereitstellen soll.”

In der kommenden Woche wird sich der Deutsche Bundestag in einer Sondersitzung erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Der Eifeler Bundestagsabgeordnete wirbt dafür, dass gemeinsam mit dem Aufbaufonds noch zwei weitere Änderungen beschlossen werden. Schnieder erklärt: “Betroffene haben mir geschildert, dass im Bereich der Heizungs- und Sanitärinstallation derzeit erhebliche Auftragskapazitäten durch die Umsetzung des Bundesprogramms ‘Heizen mit Erneuerbaren Energien’ gebunden sind. Die Maßnahmen müssen in zahlreichen Fällen bis Ende des Jahres umgesetzt werden, damit die Antragsteller von einer Förderung profitieren können. Den Handwerksbetrieben ist es daher vielfach nicht möglich, diese Aufträge zu verschieben und zunächst Aufträge der von der Flutkatastrophe Betroffenen anzunehmen.” Schnieder wirbt daher für eine Fristverlängerung beim Bundesprogramm.

Mit Hinblick auf die spezifische Situation seines Wahlkreises fordert der Eifeler Bundestagsabgeordnete zudem bedarfsgerechte Lösungen in Steuerfragen. “Deutsche Baufirmen haben häufig Filialen in Luxemburg, über die sie ihre deutschen Mitarbeiter auf luxemburgischen Baustellen beschäftigen können”, so Schnieder. “Aufgrund der Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg können diese Mitarbeiter kurzfristig nicht auf deutschen Baustellen eingesetzt werden, ohne steuerliche Nachteile zu erhalten. Damit Baufirmen der Regionen Kapazitäten für den Wiederaufbau bereitstellen können, schlage ich eine flexible und unbürokratische Handhabung dieser Fälle vor.”